Japanologie ist als Wissenschaft von Japan die fachlich integrierte Gesamtheit der sich mit Japan befassenden humanwissenschaftlichen Einzeldisziplinen; sie richtet sich auf ein transdisziplinär-ganzheitliches Verständnis dieser Region und setzt die im folgenden genannten Grundlagen voraus.
Japanologische Forschung und Lehre gründen sich auf die Kenntnis
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der modernen und vormodernen japanischen Sprachstile und Schriftformen,
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des klassischen Chinesisch und japanischen Chinesisch,
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von Fall zu Fall weiterer in Japan verwendeter Sprachen und Dialekte;
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der spezifischen Hilfsmittel und Institutionen, Techniken und Methoden sowie der Geschichte der Japankunde und Japanforschung im allgemeinen wie der Japanologie im besonderen;
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des Standes der internationalen japanologischen Forschung;
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der allgemeinen Fragestellungen, Methoden, Theorien und grundlegenden Tatsachen einer ihrem prinzipiellen Anspruch nach interkulturell
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komparatistisch angelegten Disziplin (z.B. Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, Archäologie, Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Geographie, Geschichtswissenschaft, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie, Religionswissenschaft, Soziologie, Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft),
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der Japan betreffenden Tatbestände und Aussagen dieser Disziplin, insbesondere der japanischen Forschung,
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der Aussagen dieser Disziplin hinsichtlich solcher regionaler Tatsachen außerhalb Japans, die traditionsbildend für die Kultur Japans geworden sind.
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Die Aufgabe des Studiums besteht im Erwerb sprachlicher und praktischer, methodischer und theoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Verbindung mit dem Sachwissen zu wissenschaftlichem Arbeiten befähigen.
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Der Studiengang ist so angelegt, daß der Absolvent durch seine japanologische Bildung in Verbindung mit den in seinen anderen Fächern erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Aufgaben als Mittler zwischen Japan und dem deutschen Sprachgebiet wahrnehmen kann.
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An der Universität Tübingen ist Japanologie mit den disziplinären Schwerpunkten Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft vertreten.
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Gegenstand der Forschung und Lehre sind alle Epochen. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf der Neuzeit (17. bis 20. Jahrhundert), insbesondere auf der Gegenwart.
Berufliche Tätigkeitsbereiche des Japanologen sind
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Banken
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Bibliotheken
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Bildungsinstitutionen
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diplomatischer Dienst
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Handel
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Journalismus
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Museen
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nationale und internationale Organisationen
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Sprachunterricht als Deutsch
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oder Japanischlehrer
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staatliche Verwaltung
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Übersetzen und Dolmetschen
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Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
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Verlagswesen
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Wirtschaftsunternehmen
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Die Immatrikulation erfolgt zum Wintersemester.
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Das Studium gliedert sich in Grundstudium (1. bis 2. Semester) und Hauptstudium (3. bis 6. Semester).
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Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, das Hauptstudium mit dem Baccalaureus-Examen.
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Das Grundstudium umfaßt Pflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 40 SWS. Das Hauptstudium umfaßt im Hauptfach Pflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 68 SWS.
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Ein optionales Studienelement wird im Range eines Nebenfaches studiert.
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Grundsätzlich kommen alle an der Universität gelehrten Disziplinen in Betracht.
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Das Erlernen der japanischen Sprache und ihres Schriftsystems muß in den Grundlagen in kurzer Zeit geleistet und anschließend mit unvermindertem Einsatz fortgesetzt werden. Überdurchschnittliche Sprachbegabung, Selbstdisziplin und Ausdauer sind unverzichtbar.
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Lehrbücher und wissenschaftliche Literatur der Japanologie sind überwiegend auf Japanisch verfaßt, daneben vor allem in englischer Sprache. Die souveräne Lesefähigkeit im Englischen ist darum Voraussetzung der Studierfähigkeit. Sie kann nicht erst während des Studiums erworben werden.
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Die Kenntnis des Französischen und Latein und weiterer europäischer Sprachen ist erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung.
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Als Zeugnisse über die Absolvierung von Kursen, Übungen, Proseminaren, Hauptseminaren, Oberseminaren und Kolloquien werden zwei Arten von Scheinen ausgestellt, unbenotete Teilnahmescheine und benotete Leistungsscheine.
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Der Erhalt eines Teilnahmescheins setzt den regelmäßigen Besuch der Lehrveranstaltung, die aktive Teilnahme am Unterricht und die Kenntnis der zur Lektüre genannten Literatur voraus. Von Fall zu Fall sind weitere Leistungen zu erbringen (siehe 10).
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Der Erhalt eines Leistungsscheins setzt neben den genannten Punkten die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit voraus.
Vorlesungen
dienen der enzyklopädischen Darlegung und geistigen Durchdringung weiter Wissensbereiche bzw. der exemplarischen Vorstellung der Forschungsarbeit des Hochschullehrers.
Kurse
dienen der Aneignung praktischer Wissensgrundlagen; ein Teilnahmeschein wird durch eine Klausur erworben.
Übungen
ermöglichen die überprüfte Anwendung des praktischen Wissens; ein Teilnahmeschein wird durch eine Hausarbeit erworben (ausgenommen sind die Übungen zu Japanisch I-II).
Proseminare
geben Anregungen zur Einarbeitung in die Grundlagen der wissenschaftlichen Praxis; ein Leistungsschein wird erworben durch ein Referat, verbunden mit einer Hausarbeit.
Hauptseminare
geben Impulse für eine auf Kenntnis japanischsprachiger Quellen beruhende kritische und produktive Aufarbeitung des Forschungsstandes, insbesondere der japanischen wissenschaftlichen Literatur; ein Leistungsschein wird erworben durch ein Referat, verbunden mit einer Hausarbeit.
Oberseminare
ermöglichen die Vorstellung und Diskussion eigener wissenschaftlicher Forschung; ein Leistungsschein wird erworben durch ein Referat, verbunden mit einer Hausarbeit. Die Teilnahme an Oberseminaren setzt die vollständige Absolvierung der Kurse und wenigstens einer Übung zur den vormodernen Sprachformen voraus.
Kolloquien
geben Möglichkeit zur Refexion grundlegender Fragen des Faches und zur Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand der Forschung; ein Teilnahmeschein wird i.d.R. durch ein Referat oder eine schriftliche Rezension erworben.
Im Hauptstudium bedeutet Selbststudium vor allem
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das Sicheinlesen in japanischsprachige Standardliteratur,
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die Vertiefung der Kenntnis moderner und vormoderner Sprachstile,
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das regelmäßige Verfolgen japanologischer Neuerscheinungen,
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den systematischen Aufbau eines eigenen Forschungsgebiets.
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Vor der Entscheidung für ein Studium der Japanologie soll jeder die Studienberatung aufsuchen, um Vorstellungen und Erwartungen im Hinblick auf das Studium und berufliche Perspektiven zu erörtern.
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Während des Studiums ist der regelmäßige Besuch der Studienberatung aller Mitglieder des Lehrkörpers eine Voraussetzung des Studienerfolgs. Dies betrifft vor allem Perspektiven und notwendige Korrekturen der inhaltlichen Gestaltung des Selbststudiums.
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Ein Studienaufenthalt in Japan sollte im Grundstudium die sprachlichen Fähigkeiten fördern und praktische landeskundliche Anschauung ermöglichen.
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Im Hauptstudium soll ein Aufenthalt in Japan ein fachlich vertiefendes Studium in einem Schwerpunktgebiet fördern.
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Aufenthalte in Japan sind nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung oder Magisterprüfung.
Das Leitmotiv des Grundstudiums bilden der Aufbau eines soliden Grundwissens und die Entwicklung eines sachlich fundierten Problembewußtseins als Grundlage für die fachliche Spezialisierung im Hauptstudium.
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Das Grundstudium beginnt mit einer einjährigen intensiven Einführung in die moderne japanische Sprache und Allgemeine Landeskunde.
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Zum Ende des ersten Semesters wird der in den Kursen erworbene Wissensstand überprüft. Die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Grundstudiums.
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Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
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Im Bereich Modernes Japanisch sollen die Grundlagen der für die wissenschaftliche Arbeit vorauszusetzenden Sprachkenntnisse in allen sprachlichen Kompetenzbereichen erworben werden.
Grammatik
japanisch-deutsche Übersetzung
Lektüre
deutsch-japanische Übersetzung
Verfassen eigener Texte
Konversation
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Im ersten und zweiten Semester werden zur Ergänzung jedes Kurses Übungen angeboten. Diese Lehrveranstaltungen führen nicht neuen Wissensstoff ein, sondern geben die Möglichkeit, die in den Kursen erworbenen und im Selbststudium geübten und vertieften Kenntnisse und Fähigkeiten unter der Aufsicht von Lehrern regelmäßig zu überprüfen. Zur Teilnahme besteht keine Pflicht.
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Im ersten und zweiten Semester werden zur Ergänzung jedes Kurses Übungen angeboten. Diese Lehrveranstaltungen führen nicht neuen Wissensstoff ein, sondern geben die Möglichkeit, die in den Kursen erworbenen und im Selbststudium geübten und vertieften Kenntnisse und Fähigkeiten unter der Aufsicht von Lehrern regelmäßig zu überprüfen.
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Allgemeine Landeskunde
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In der Allgemeinen Landeskunde sollen Grundlagen des im Hauptstudium vorausgesetzten landeskundlichen Wissens allgemeinbildender Art erworben werden.
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kunst
Literatur
Musik
Philosophie
Politik
Religionen
Sitten und Bräuche
Wirtschaft
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Im ersten und zweiten Semester werden zur Ergänzung der Kurse Übungen angeboten. Diese Lehrveranstaltungen führen nicht neuen Wissensstoff ein, sondern geben die Möglichkeit, die in den Kursen erworbenen und im Selbststudium vertieften Kenntnisse unter der Aufsicht von Lehrern anzuwenden.
1. Beispiel für den Aufbau des Grundstudiums im Hauptfach
Erstes Semester
Pflichtveranstaltungen (10 SWS)
Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I, 2 SWS
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS
Fakultativ (10 SWS)
Übung: Modernes Japanisch: Grammatik I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I, 2 SWS
Übung: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS
Zweites Semester
Pflichtveranstaltungen (10 SWS)
Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung II, 2 SWS
Kurs: Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS
Fakultativ (10 SWS)
Übung: Modernes Japanisch: Grammatik II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung II, 2 SWS
Übung: Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS
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Die Zwischenprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten und Kenntnisse erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
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Die Zwischenprüfung im Haupt
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und Nebenfach betrifft folgende Gebiete:
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Modernes Japanisch
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Allgemeine Landeskunde
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Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn der Kandidat folgende Leistungsnachweise erworben hat:
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Sprache rezeptiv ╤ zwei qualifizierte Teilnahmescheine
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Sprache praktisch ╤ zwei qualifizierte Teilnahmescheine
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Allgemeine Landeskunde ╤ einen Leistungsschein, einen qualifizierten Teilnahmeschein
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Ein qualifizierter Teilnahmeschein wird durch eine Klausur oder eine mündliche Prüfung erworben.
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Ein Leistungsschein wird durch eine Hausarbeit erworben, zu deren Anfertigung nicht mehr als vier Wochen benötigt werden.
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Das Leitmotiv des Hauptstudiums bildet die Ausbildung der Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit.
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In der Speziellen Landeskunde soll ein Schwergewicht auf Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft gelegt werden. Das jeweils andere Gebiet soll durch den Besuch von Lehrveranstaltungen und eigenes Studium hinreichend gepflegt werden.
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Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
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Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Übersetzung von Texten moderner Sprachstile.
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Darüber hinaus wird die Entwicklung der sonstigen sprachlichen Kompetenzen erwartet (Sprechen, Schreiben, Hörverstehen). Die sprechsprachlichen Fähigkeiten müssen bis zu einem Stand ausgebildet werden, der ein Verstehen alltagssprachlicher Äußerungen (z.B. in den Medien) ebenso wie ein wissenschaftliches Gespräch ermöglicht.
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Allgemeine Japanologie
Ziel der Ausbildung sind ein vertieftes Verständnis der Japankunde und des Faches Japanologie in Gegenwart und Vergangenheit und die Ausbildung der Fähigkeit, Fragen dieser Bereiche mit wissenschaftlichen Methoden zu reflektieren.
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Methoden
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Geschichte der Japankunde und des Faches Japanologie und Entwicklung der grundlegenden japanwissenschaftlichen Fragestellungen einschließlich des aktuellen Standes
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Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft
Ziel der Ausbildung sind ein vertieftes kulturwissenschaftliches Verständnis der Kultur Japans in Gegenwart und Vergangenheit und die Ausbildung der Fähigkeit, Fragen dieser Bereiche mit kulturwissenschaftlichen Methoden zu beantworten.
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Instrumentarium des kulturwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
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Kultur- und Geistesgeschichte und ihre Erforschung
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Gegenwartskultur und ihre Erforschung
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Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft
Ziel der Ausbildung sind ein vertieftes sprachwissenschaftliches Verständnis der Sprache Japans in Gegenwart und Vergangenheit und die Ausbildung der Fähigkeit, Fragen dieser Bereiche mit sprachwissenschaftlichen Methoden zu beantworten.
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Instrumentarium des sprachwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
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Sprachgeschichte und ihre Erforschung
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sprachwissenschaftliche Erforschung der Gegenwartssprache
Beispiel für den Aufbau des Hauptstudiums
Drittes Semester, 18 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Grammatik für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung für Fortgeschrittene, 4 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung für Fortgeschrittene, 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Grundbegriffe der Sprachwissenschaft (in japanischer Sprache), 2 SWS
Kurs: Allgemeine Japanologie: Hilfsmittel und Arbeitstechniken, 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Texte zur Sprachwissenschaft, 2 SWS
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
Viertes Semester, 18 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Grammatik für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung für Fortgeschrittene, 4 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung für Fortgeschrittene, 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Grundbegriffe der Kulturwissenschaft (in japanischer Sprache), 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Texte zur Kulturwissenschaft, 2 SWS
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Grundkolloquium, 2 SWS
Fünftes Semester, 16 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Grammatik für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 4 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung für Fortgeschrittene, 2 SWS
Kurs: Vormoderne Sprachformen: Einführung in das vormoderne Japanisch (bungo) und das japanische Chinesisch (Kambun), 2 SWS
Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Hauptseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
Sechstes Semester, 16 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Grammatik für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 4 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation für Fortgeschrittene, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung für Fortgeschrittene, 2 SWS
Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Kurs: Vormoderne Sprachformen: Einführung in das vormoderne Japanisch (bungo) und das japanische Chinesisch (Kambun), 2 SWS
Hauptseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
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Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
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Lektüre, Übersetzung und Analyse schwieriger Texte
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Konversation
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Sprechen
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Schreiben
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Hörverstehen
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Allgemeine Japanologie
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Methoden
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Geschichte des Faches und Entwicklung seiner grundlegenden Fragestellungen
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Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft
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Instrumentarium des kulturwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
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Kultur- und Geistesgeschichte und ihre Erforschung
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Gegenwartskultur und ihre Erforschung
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Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft
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Instrumentarium des sprachwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
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Sprachgeschichte und ihre Erforschung
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sprachwissenschaftliche Erforschung der Gegenwartssprache
Voraussetzungen für die Zulassung zur Baccalaureus-Prüfüng sind:
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Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung
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Vorlage folgender Leistungsnachweise des Hauptstudiums:
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Allgemeine Japanologie: ein qualifizierter Teilnahmeschein
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Sprache rezeptiv (Kurs):ein qualifizierter Teilnahmeschein
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Sprache praktisch (Übung): ein qualifizierter Teilnahmeschein
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Allgemeine Landeskunde: ein qualifizierter Teilnahmeschein
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Spezielle Landeskunde:zwei Leistungsscheine, drei qualifizierte Teilnahmescheine
In der "Speziellen Landeskunde" werden entweder drei Leistungsnachweise im Bereich "Kulturwissenschaft" und zwei Leistungsnachweise im Bereich "Sprachwissenschaft" vorgelegt oder drei Leistungsnachweise im Bereich "Sprachwissenschaft" und zwei Leistungsnachweise im Bereich "Kulturwissenschaft".
Für die schriftliche Hausarbeit und die ca. vierstündige Klausur gelten 20-21 der Magisterprüfungsordnung / Allgemeiner Teil.
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Klausur
Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines japanischen Texts. Hilfsmittel werden gestellt.
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Mündliche Prüfung
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In der mündlichen Prüfung sind Fähigkeiten und Kennntisse in den vier unter 23 genannten Fachgebieten nachzuweisen sowie das Vermögen, wissenschaftliche Fragestellungen des Fachs zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.
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Zehn Minuten lang findet die Prüfung in japanischer Sprache statt.
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Dem Prüfungsteilen "Modernes Japanisch" wird ein Text zugrunde gelegt.
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In jedem Prüfungsteil geht es darum, einen umfassenden Eindruck von der Leistung im jeweiligen Gesamtgebiet zu gewinnen. Dabei finden vom Kandidaten angegebene Schwerpunktgebiete Berücksichtigung.
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Die vier Prüfungsgebiete haben gleichen Anteil an der Gesamtzeit der mündlichen Prüfung und gleiches Gewicht bei der Festlegung der Gesamtnote der mündlichen Prüfung.
Entwurf und Realisation: Martina Ebi u. Magnus Nowotny
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Stand: 24.04.1997